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I. Präambel
Der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im
deutschen Sport basiert auf dem Prinzip Verantwortung für das Wohl der
Sportlerinnen und Sportler. Er ist ein selbst auferlegter Kanon von
Pflichten und stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes,
sittlich angestrebtes und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist
die immer neu zu prüfende moralische Grundlage für ein eigen
bestimmtes berufliches Selbstverständnis im Rahmen unseres
freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens unter strenger Beachtung der
Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher
Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der
menschlichen Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet
fühlt.
Der Ehrenkodex hat normen- und wertbegründete
Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln im Bereich des
Trainings und Wettkampfes zum Inhalt. Diese Orientierungen sind im
Grundsatz an einem "humanen Leistungssport" sowie am Wohl von Kindern
und Jugendlichen, an der "mündigen Athletin" und am "mündigen
Athleten" ausgerichtet. Die damit verbundenen Verpflichtungen sind von
der Überzeugung getragen, dass Leistung und Humanität, Sieg und Moral,
Erfolg und persönliches Glück nicht nur miteinander zu vereinbaren
sind, sondern sich auch gegenseitig bedingen. Dies bedeutet:
-
Die durch Training zu erreichenden
Leistungssteigerungen dürfen nur durch humane Maßnahmen verwirklicht
werden.
-
Die Erfolge im Wettkampf sind unter Befolgung
der jeweils geltenden Regeln und unter Beachtung des Fairness-Gebots
anzustreben. Dabei gilt:
Die Würde des Menschen hat in Training und
Wettkampf immer Vorrang!
Vor diesem Hintergrund kommt der pädagogischen
Verantwortung der Trainerinnen und Trainer für die ihnen anvertrauten
Sportlerinnen und Sportler, insbesondere für die Kinder und
Jugendlichen im Sinne einer Erziehung zur Leistung ganz besondere
Bedeutung zu.
Der Ehrenkodex und die mit ihm gegebenen
Pflichten und Verantwortungen betreffen nicht nur den Umgang der
Trainerinnen und Trainer mit den betreffenden Sportlerinnen und
Sportlern, sondern auch den gegenseitigen Umgang zwischen ihnen und
den fürsorgepflichtigen Eltern, den anderen in das Sportgeschehen
eingebundenen Personen wie Ärztinnen und Ärzten, ehren- und
hauptamtlichen Funktionärinnen und Funktionären, Kolleginnen und
Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Vertreterinnen und
Vertretern der Medien, Wirtschaft und Politik.
Trainerinnen und Trainer können ihre Pflichten
nur dann sinnvoll erfüllen, wenn alle beteiligten Gruppen die
Prinzipien des Ehrenkodexes akzeptieren.
Aus diesem Grund dient der Ehrenkodex nicht nur
der persönlichen Sicherheit, dem persönlichen Schutz und den sozialen
Anforderungen der mit dem Training befassten Personen. Der Ehrenkodex
geht von der Selbstbestimmung des Berufsstandes der Trainerinnen und
Trainer im deutschen Sport aus. Er ist wesentlicher Bestandteil der
Entwicklung und Festigung einer Berufskultur, die sich der
menschlichen Leistung unter der Vorherrschaft der Humanität
verpflichtet fühlt. Er leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag
zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes von Trainerinnen und
Trainern.
Die Verantwortlichen im deutschen Sport
verpflichten sich ihrerseits, den Ehrenkodex im Bedarfsfalle in enger
Zusammenarbeit mit den Trainerinnen und Trainern weiterzuentwickeln
und die Rahmenbedingungen für die praxisnahe Umsetzung dieser
ethisch-moralischen Vorgaben zu schaffen. Der Deutsche Sportbund und
seine Mitgliedsorganisationen stützen und schützen ihre Trainerinnen
und Trainer (sowie alle anderen verantwortlichen Betreuerinnen und
Betreuer von Sportlerinnen und Sportlern) bei der Einhaltung dieses
Ehrenkodexes.
II. Ehrenkodex
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Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde
der Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig von Alter,
Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung,
Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung
gleich und fair behandelt werden.
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Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die
Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den
Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule,
Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.
-
Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein
pädagogisch verantwortliches Handeln:
-
Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen
und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und
Optimierung ihrer Leistung weiter.
-
Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler
in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
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Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer
auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
-
Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen
anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.
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Sie bemühen sich bei Konflikten um offene,
gerechte und humane Lösungen.
-
Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen
anvertrauten Athletinnen und Athleten an, insbesondere keine
sexuelle Gewalt.
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Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und
zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im
Hinblick auf deren späteres Leben.
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Trainerinnen und Trainer erziehen ihre
Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus zu
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sozialem Verhalten in der
Trainingsgemeinschaft,
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zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb
des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in
das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen und Tieren,
-
zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und
der Mitwelt.
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Das Interesse der Athletinnen und Athleten,
ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den
Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie
der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter,
der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand
der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
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Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den
Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren
(Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden
durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion
negativen Auswüchsen entgegenwirken.
Beschlossen vom DSB-Hauptausschuss am 13.
Dezember 1997 in Frankfurt/Main.
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Deutscher Sportbund, Bundesausschuss für Ausbildung und
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